rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Rettungsdienst

Leiter Rettungsdienst

Wolfgang Tippkötter
Jakobstraße 101
51465 Bergisch Gladbach Tel: 02202-9697717
Fax: 02202-9364164
Mail: w.tippkoetter@rhein-berg.drk.de

Im Auftrag des Rheinisch-Bergischen Kreises betreibt der DRK-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. die Rettungswachen in KürtenOverath und Odenthal. Im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich stellen dort rund 100 haupt- und ehrenamtliche Notfallsanitäter*innen, Rettungsassistent*innen und Rettungssanitäter*innen die rettungsdienstliche Versorgung im Kreisgebiet sicher.

Doch wann kommt der Rettungsdienst zum Einsatz?

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
  • den Rettungsdienst und
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Der Rettungsdienst kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein akuter Notfall vorliegt, der es einem nicht mehr möglich macht, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu  besuchen.

Nähere INformationen zu den einzelnen Komponenten der Notfallversorgung haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Der Rettungsdienst: 112

Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK. Foto: D. Möller / DRK e.V.
Der Rettungsdienst des DRK.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.