Das Deutsche Rote Kreuz hat sich in seiner Satzung unter anderem der Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend verpflichtet. Einer dieser Bereiche ist die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Trägerschaft von Offenen Ganztagsgrundschulen gehört somit zum Aufgabenfeld des Deutschen Roten Kreuzes.
Im Zuge der Qualitätsdiskussion werden verstärkt Fragen nach den eigenen Werten, dem eigenen Profil, der Orientierung im Sinne einer Vergewisserung aufgeworfen. Die pädagogischen Leitungen der Offenen Ganztagsgrundschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis haben in einem kollegialen Prozess die 7 Grundsätze für die Arbeit an unseren OGS´n unter folgenden Fragestellungen als gemeinsame Basis aller Einrichtungen konstatiert:
Lesen Sie hier, wie wir die sieben Grundsätze des Deutschen Roten Kreuz auf unsere Arbeit in den Offenen Ganztagsschulen übertragen: