DRK, Kindergarten, Mettmann, Kind

Grundsätze unserer Arbeit

Das Deutsche Rote Kreuz hat sich in seiner Satzung unter anderem der Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend verpflichtet. Einer dieser Bereiche ist die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Trägerschaft von Offenen Ganztagsgrundschulen gehört somit zum Aufgabenfeld des Deutschen Roten Kreuzes.

Im Zuge der Qualitätsdiskussion werden verstärkt Fragen nach den eigenen Werten, dem eigenen Profil, der Orientierung im Sinne einer Vergewisserung aufgeworfen. Die pädagogischen Leitungen der Offenen Ganztagsgrundschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis haben in einem kollegialen Prozess die 7 Grundsätze für die Arbeit an unseren OGS´n unter folgenden Fragestellungen als gemeinsame Basis aller Einrichtungen konstatiert:

  • Welches Menschenbild enthalten die Grundsätze?
  • Was bedeutet das für unser Bild vom Kind?
  • Welche Konsequenz hat dieses Menschenbild für die Mitarbeiterinnen und uns?
  • Welche Bedeutung haben die Grundsätze für unsere Arbeit?
  • Welche Haltung gegenüber Kindern, Eltern, Lehrerkollegium und allen weiteren Beteiligten lassen sich daraus ableiten?
  • Wie können die Grundsätze in die Arbeit einfließen, und wie lassen sie sich konkret in unseren Offenen Ganztagsgrundschulen umsetzen?

Lesen Sie hier, wie wir die sieben Grundsätze des Deutschen Roten Kreuz auf unsere Arbeit in den Offenen Ganztagsschulen übertragen:

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Unsere Bildungsarbeit ist begründet durch das KinderBildungsgesetz (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen und der Handreichung des Landes NRW zur Entwicklung träger- und einrichtungsspezifischer Bildungskonzepte.

Im partnerschaftlichen Austausch haben sich die Einrichtungsleitung der DRK-Kindertagesstätten auf gemeinsame Bildungsziele geeinigt, die im Rahmen der pädagogischen Arbeit weiter verfolgt werden.

Bei Einverständnis der Personensorgeberechtigten, werden von allen Kindern in regelmäßigen Abständen während der gesamten Kindergartenzeit Beobachtungen von Bildungsprozessen dokumentiert und archiviert.

Unsere Bildungsarbeit ist begründet durch das KinderBildungsgesetz (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen und der Handreichung des Landes NRW zur Entwicklung träger- und einrichtungsspezifischer Bildungskonzepte.

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