Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis zum Impfen mit. Außerdem müssen Sie den Anamnesebogen und das Aufklärungsmerkblatt ausgedruckt und ausgefüllt mitbringen. AnamnesebogenAufklärungsmerkblattWas gilt für Kinder ab 12 Jahren?
Das Impfangebot können auch 12- bis 15-Jährige in Anspruch nehmen. Zusätzlich zum ausgefüllten Anamnesebogen und Aufklärungsmerkblatt müssen Kinder ab 12 Jahren eine ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung mitbringen. Bescheinigung: Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 JahrenDesweiteren wird ein Ausweis, Kinderpass, Reisepass oder Schülerpass (mit Lichtbild) benötigt. HINWEIS: Die Bescheinigung muss von einem Elternteil ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden. Darüber hinaus bedarf es der Vorlage des Personalausweises eines Elternteils.Zudem sollten die Kinder und Jugendlichen (unter 16 Jahren) mindestens durch ein Elternteil begleitet werden. Die Unterschrift auf Aufklärungsmerkblatt und Anamnesebogen kann dann durch den begleitenden Elternteil erfolgen. Aktuelle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) unter https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung.